Teilnahmebedingungen und Verhalten an Bord
Stand: 17. August 2026
1. Allgemeines
Der Segeltörn wird als private Mitseglerfahrt durchgeführt. Die Teilnehmenden nehmen an Bord als private Mitsegler und Mitglieder der Crew teil. Sie sind keine Passagiere und beteiligen sich an den üblichen Aufgaben des Bordlebens.
Ein Segeltörn ist eine gemeinschaftliche sportliche Aktivität, bei der Teamarbeit, gegenseitige Unterstützung und ein verantwortungsvolles Miteinander im Vordergrund stehen.
Diese Vereinbarung regelt die Teilnahme als privater Mitsegler sowie die Sicherheit, die Aufgabenverteilung und das Verhalten an Bord. Das Coaching wird von Anja Kläres durchgeführt. Die nautische Verantwortung liegt ausschließlich beim für den jeweiligen Törn benannten Skipper.
Der für den jeweiligen Törn benannte Skipper trägt die Verantwortung für die sichere Führung der Yacht und die Sicherheit der Crew. Seine Entscheidungen zu Sicherheit, Schiffsführung, Route und Seemannschaft sind für alle Mitsegler verbindlich. Weitere Mitglieder des Skipperteams können ihn unterstützen. Die endgültige nautische Entscheidungsbefugnis verbleibt beim benannten Skipper.
Zu Beginn des Törns führt der Skipper eine ausführliche Schiffseinweisung und Sicherheitsbelehrung durch. Alle Mitsegler verpflichten sich, daran teilzunehmen und die erteilten Sicherheitsanweisungen einzuhalten.
Mit dem Absenden der Buchungsanfrage über die Website bestätigt der Mitsegler, diese Mitseglervereinbarung und Teilnahmebedingungen vor dem Absenden gelesen zu haben und mit ihnen einverstanden zu sein. Der Teilnahmevertrag kommt erst durch die Buchungsbestätigung von Anja Kläres in Textform zustande.
2. Törnverlauf und Route
Die Tagesetappen und möglichen Ziele werden nach Möglichkeit mit der Crew besprochen. Die tatsächliche Route richtet sich nach Wind, Wetter, Seegang, der Sicherheit von Crew und Yacht sowie den örtlichen Gegebenheiten.
Der Skipper entscheidet abschließend über:
- die Route und die Tagesetappen
- die Abfahrts- und Ankunftszeiten
- das Auslaufen oder den Verbleib im Hafen
- notwendige Änderungen oder den Abbruch einer Etappe
- das Setzen und Bergen der Segel
- weitere erforderliche Sicherheitsmaßnahmen
Änderungen der vorgesehenen Route können insbesondere bei Flaute, Starkwind, Sturm, technischen Problemen, gesundheitlichen Einschränkungen innerhalb der Crew oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen erforderlich werden.
Eine bestimmte Route, das Anlaufen bestimmter Häfen oder Buchten sowie festgelegte Segelzeiten können nicht garantiert werden. Änderungen, die der Skipper aus nautischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen entscheidet, stellen keinen Mangel des Törns dar und begründen nicht automatisch einen Anspruch auf Erstattung oder Schadensersatz. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Skipper wird sich im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten darum bemühen, das vorgesehene Endziel des Törns rechtzeitig zu erreichen.
Bei Segeltörns können sich Abfahrtszeiten, Ankunftszeiten und der Zeitpunkt der Rückkehr aufgrund von Wetterverhältnissen, technischen Problemen oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen verändern. Jeder Mitsegler ist selbst dafür verantwortlich, bei seiner weiteren Reiseplanung einen angemessenen zeitlichen Puffer zu berücksichtigen.
3. Aufgaben und Verhalten an Bord
Mit der Einschiffung wird jeder Mitsegler Teil der Crew und erkennt die allgemeinen Regeln guter Seemannschaft an.
Jeder Mitsegler verpflichtet sich:
- an der Sicherheitseinweisung teilzunehmen
- den Anweisungen des Skippers und des Skipperteams Folge zu leisten
- sich im Rahmen der eigenen Möglichkeiten an der Bordroutine zu beteiligen
- Rücksicht auf die übrigen Crewmitglieder zu nehmen
- mit der Yacht und ihrer Ausstattung sorgfältig umzugehen
- sicherheitsrelevante Beobachtungen unverzüglich dem Skipper mitzuteilen
- zu Ordnung und Sauberkeit an Bord beizutragen
Zu den gemeinschaftlichen Aufgaben können insbesondere das An- und Ablegen, das Setzen und Bergen der Segel, das Steuern, das Bedienen von Leinen, die Zubereitung gemeinsamer Mahlzeiten, das Spülen sowie die allgemeine Ordnung an Bord gehören.
Welche Aufgaben ein Mitsegler übernimmt, richtet sich nach seinen Fähigkeiten, seiner Erfahrung, seiner körperlichen Verfassung und den Weisungen des Skippers. Niemand darf ohne entsprechende Einweisung oder ausdrückliche Zustimmung des Skippers sicherheitsrelevante Handlungen an Bord vornehmen.
4. Bordkasse und enthaltene Leistungen
Die Mitsegler beteiligen sich zu gleichen Teilen an der gemeinsamen Bordkasse.
Aus der Bordkasse werden insbesondere bezahlt:
- Verpflegung und Getränke für die Crew
- Hafen- und Liegeplatzgebühren
- Diesel und sonstige Betriebsstoffe
- Kurtaxen und örtliche Gebühren
- weitere gemeinsam beschlossene Ausgaben des Bordlebens
Das Skipperteam ist von der Beteiligung an der Bordkasse befreit.
Im vereinbarten Gesamtpreis enthalten sind insbesondere das Coachingprogramm, das Honorar des Skippers, die Endreinigung der Yacht sowie weitere in der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich aufgeführte Leistungen. Je nach gebuchtem Angebot können dazu beispielsweise Gas, Bettwäsche oder Handtücher gehören.
Persönliche Ausgaben sowie Kosten, die nicht gemeinschaftlich veranlasst wurden, trägt jeder Mitsegler selbst.
5. Zahlungsbedingungen und Stornierung
Die Zahlung des Gesamtpreises erfolgt entsprechend den Angaben in der Buchungsbestätigung.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist nach der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 500 Euro fällig. Der verbleibende Betrag ist spätestens sechs Wochen vor Beginn des Törns zu zahlen.
Bei einer Stornierung durch den Mitsegler gelten folgende Stornokosten:
- bei einer Stornierung mehr als 30 Tage vor Törnbeginn: 80 Prozent des Gesamtpreises
- bei einer Stornierung ab 30 Tage vor Törnbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 Prozent des Gesamtpreises
Dem Mitsegler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mitsegler kann nach vorheriger Abstimmung eine geeignete Ersatzperson benennen. Die Teilnahme der Ersatzperson bedarf der Zustimmung von Anja Kläres und setzt voraus, dass sie die persönlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllt.
Kann der frei gewordene Platz anderweitig vergeben werden, werden ersparte Aufwendungen und die Einnahmen aus der Ersatzbuchung auf die Stornokosten angerechnet. Für den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand kann eine angemessene Bearbeitungsgebühr von bis zu 150 Euro berechnet werden.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
6. Gesundheitliche Voraussetzungen
Ein Segeltörn kann besondere körperliche und psychische Anforderungen mit sich bringen. Jeder Mitsegler ist selbst dafür verantwortlich, vor der Buchung zu prüfen, ob er gesundheitlich in der Lage ist, an einem mehrtägigen Segeltörn und am gemeinschaftlichen Bordleben teilzunehmen.
Jeder Mitsegler muss mindestens 15 Minuten frei schwimmen können.
Gesundheitliche Einschränkungen, Allergien, chronische Erkrankungen, regelmäßig einzunehmende Medikamente oder andere Umstände, die für die Sicherheit an Bord von Bedeutung sein können, sind Anja Kläres oder dem Skipper vor Törnbeginn vertraulich mitzuteilen. Es müssen nur solche Informationen angegeben werden, die für die sichere Durchführung des Törns erforderlich sind.
Treten während des Törns gesundheitliche Veränderungen oder Beschwerden auf, ist der Skipper unverzüglich zu informieren.
Für vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unterlassene Angaben zu sicherheitsrelevanten gesundheitlichen Umständen haftet der Mitsegler nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Die Mitteilung einer gesundheitlichen Einschränkung führt nicht automatisch zum Ausschluss von der Teilnahme. Entscheidend ist, ob eine sichere Teilnahme am Segeltörn objektiv möglich ist.
7. Risiken und Sicherheitspflichten
Segeln ist eine naturnahe sportliche Aktivität und mit typischen Risiken verbunden.
Dazu gehören insbesondere:
- wechselnde Wetter- und Seegangsbedingungen
- Bewegungen der Yacht und rutschige oder nasse Flächen
- eingeschränkte Platzverhältnisse an Bord
- Segel-, Anlege- und Hafenmanöver
- der Umgang mit Leinen, Segeln und technischer Ausrüstung
Jeder Mitsegler ist verpflichtet, im Rahmen seiner Möglichkeiten auf die eigene Sicherheit sowie die Sicherheit der übrigen Crew zu achten.
Schwimmwesten, Lifebelts und andere Sicherheitsausrüstung sind entsprechend den Anweisungen des Skippers zu tragen und zu benutzen.
Der Konsum von Alkohol, Medikamenten oder anderen Substanzen darf die sichere Teilnahme am Bordleben nicht beeinträchtigen.
Unfälle, Schäden, Beinaheunfälle und erkennbare Gefahren sind dem Skipper unverzüglich mitzuteilen.
8. Versicherungen und Schäden an der Yacht
Die Yacht verfügt im Rahmen des Chartervertrags über die dort vereinbarten Versicherungen, insbesondere eine Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Umfang, Selbstbeteiligungen und Ausschlüsse richten sich nach den jeweiligen Versicherungs- und Charterbedingungen.
Je nach Törn können ergänzend eine Kautionsversicherung oder weitere Charterversicherungen abgeschlossen werden. Auch für diese gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Ausschlüsse.
Der für den Törn benannte Skipper verfügt über eine geeignete Skipperhaftpflichtversicherung.
Verursacht ein Mitsegler vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden an der Yacht, ihrer Ausstattung oder an Gegenständen Dritter, haftet er hierfür im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Bestehende Versicherungsleistungen sind zu berücksichtigen.
Schäden oder Funktionsstörungen sind unverzüglich dem Skipper zu melden. Eigenständige Reparaturen oder Eingriffe in technische Anlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Skippers vorgenommen werden.
Den Mitseglern wird empfohlen, den Umfang des eigenen Versicherungsschutzes zu prüfen und insbesondere folgende Versicherungen abzuschließen:
- Reiserücktrittsversicherung
- Reiseabbruchversicherung
- Auslandskrankenversicherung einschließlich eines medizinisch sinnvollen Rücktransports
- private Unfallversicherung
Jeder Mitsegler ist selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob sein persönlicher Versicherungsschutz für die Teilnahme an einem Segeltörn ausreichend ist.
9. Haftung
Die Teilnahme am Segeltörn erfolgt in Kenntnis der typischen Risiken des Segelns und unter Beachtung der Anweisungen des Skippers.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bleibt unbeschränkt.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Für persönliche Gegenstände, Bargeld, elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände ist jeder Mitsegler selbst verantwortlich. Die vorstehenden Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Die privaten Mitsegler verzichten untereinander sowie gegenüber dem Skipper und dem Eigentümer beziehungsweise Vercharterer der Yacht auf Ersatzansprüche wegen leicht fahrlässig verursachter Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Bordleben entstehen.
Dieser Haftungsverzicht gilt nicht:
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
- bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
- soweit eine Versicherung den Schaden übernimmt, ohne den Verursacher persönlich zu belasten
- soweit zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
10. Ausschluss von der weiteren Teilnahme
Gefährdet ein Mitsegler durch sein Verhalten die Sicherheit der Yacht oder der Crew, missachtet er wiederholt Anweisungen des Skippers oder beeinträchtigt er das Zusammenleben an Bord in unzumutbarer Weise, können angemessene Maßnahmen bis hin zum Ausschluss von der weiteren Teilnahme ergriffen werden.
Ein Ausschluss kann insbesondere erfolgen bei:
- wiederholter Missachtung von Sicherheitsanweisungen
- erheblicher Gefährdung der Yacht oder anderer Personen
- körperlicher oder verbaler Gewalt
- erheblich störendem oder rücksichtslosem Verhalten
- erheblicher Beeinträchtigung durch Alkohol oder andere Substanzen
- vorsätzlich falschen oder verschwiegenen sicherheitsrelevanten Angaben
Soweit keine unmittelbare Gefahr besteht, erhält der Mitsegler zuvor Gelegenheit, sein Verhalten zu ändern.
Über nautische und sicherheitsbezogene Maßnahmen entscheidet der Skipper. Über die Beendigung der vertraglichen Teilnahme entscheidet Anja Kläres unter angemessener Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls.
Erfolgt der Ausschluss aufgrund eines vom Mitsegler zu vertretenden Verhaltens, besteht kein Anspruch auf Erstattung für nicht mehr in Anspruch genommene Leistungen. Ersparte Aufwendungen oder Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Platzes werden angerechnet. Dem Mitsegler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zusätzliche Kosten, insbesondere für Unterkunft, Verpflegung oder die vorzeitige Rückreise, trägt der Mitsegler selbst, soweit er den Ausschluss zu vertreten hat.
11. Ausfall der Veranstalterin
Kann das Coachingprogramm aus einem von Anja Kläres zu vertretenden Grund nicht durchgeführt werden und wird die Veranstaltung deshalb vor Beginn abgesagt, werden die für das Angebot geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstattet.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
Der Ausfall des ursprünglich vorgesehenen Skippers führt nicht automatisch zur Absage des Törns, sofern ein entsprechend qualifizierter Ersatzskipper eingesetzt werden kann.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Textform. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Es gilt deutsches Recht. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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© Anja Kläres Business Coach | CQM MasterCoach | Beratung & Coaching E-Mail: kontakt@anja-klaeres.de Tel.: +49 175 348 0277 www.anja-klaeres.de

